Allgemeine Teilnahmehinweise (AGB)
Der Besuch von Veranstaltungen der Volkshochschule ist für jedermann offen. Für das Kursprogramm ist grundsätzlich jedermann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr teilnahmeberechtigt.
Anmeldung
Der Einschreibungsbeginn wird im Programm und in der Presse veröffentlicht. Die Einschreibung für Kurse, Studienfahrten/Exkursionen kann schriftlich, telefonisch, online oder persönlich bei der Geschäftsstelle der VHS erfolgen.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs angenommen.
Anmeldungen werden generell nicht bestätigt. Wenn Sie von uns keine Nachricht erhalten, konnte Ihre Anmeldung berücksichtigt werden, und die von Ihnen belegte Veranstaltungen findet planmäßig statt. Preise, Uhrzeiten und Kursorte können sich gegebenenfalls ändern, bitte beachten Sie die Tagespresse. Die Kursgebühr kann überwiesen werden oder von Ihrem Konto im Lastschriftverfahren eingezogen werden. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird dem Teilnehmer die Fälligkeit (der Abbuchungstag) per Vorabinformation (Pre-Notification), spätestens fünf Kalendertage vor Fälligkeitstermin, schriftlich mitgeteilt. Bitte achten Sie auf ausreichende Kontodeckung.
Die Kursgebühr ist mit Kursbeginn fällig.
Rücktritt
Ein Rücktritt ist nur bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenlos möglich. Bei Abmeldungen bis 3 Tage vor Kursbeginn (der Tag des Kursbeginns zählt nicht dazu!) wird eine Verwaltungs-gebühr von € 5,- erhoben.
Bei Jahreskursen ist ein Rücktritt nur bis zum 2. Kursabend möglich. Gebühren werden danach nicht erstattet. Bei einem späteren Rücktritt ist die Kursgebühr voll zu entrichten, es sei denn es kann eine Ersatzperson benannt werden. Krankheit, Umzug etc. liegen im Risikobereich des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Nichterscheinen gilt nicht als Abmeldung.
Die VHS behält sich vor, Kurse zusammen zu legen, bzw. Ersatzdozenten/Ersatzdozent-innen zu stellen.
Ein Wechsel des Dozenten berechtigt den/die Teilnehmer/-in nicht zum Rücktritt
Ermäßigungen
Für Jahreskurse im Sprachenbereich erhalten Schüler, Studenten, Erwerbslose (nur mit Nachweis) eine Ermäßigung von 50 v.H.
Für Familienangehörige die gemeinsam einen Jahreskurs im Sprachenbereich belegen und nicht zum vorgenannten Personenkreis gehören, ermäßigt sich die Kursgebühr für die erste und jede weitere Person um jeweils 7,50 Euro.
Eine Ermäßigung der Kurse ist nur dann möglich, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und die Unkosten des Kurses gedeckt sind.
Mindestteilnehmerzahl
Die Durchführung von Kursen hängt von einer Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen ab, soweit nicht anders angegeben. Kurse unter der Mindesteilnehmerzahl können von der VHS abgesagt werden oder auf Wunsch der Teilnehmer/innen gegen Aufzahlung durchgeführt werden, die Kurszeit kann auch gekürzt werden.
Kursausfall
Bei kurzfristigem Kursausfall werden die Teilnehmer/innen nach Möglichkeit von dem/der Kursleiter/in oder der Geschäftsstelle verständigt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Haftung
Die Volkshochschule haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle in den Seminar-/Schulungs-räumen und durch Verlust oder Diebstahl von eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenständen, entstehen.
Bei Verstößen gegen die jeweilige Hausordnung des Kursortes behält sich die VHS den Ausschluss der Teilnehmerin/des Teilnehmers bzw. rechtliche Schritte vor. Die Kursgebühr verfällt zu Gunsten der VHS. Bei Kursausfall erfolgt ausschließlich eine Erstattung der Kursgebühr, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Material
Der Kursleiter/die Kursleiterin veranlasst die Beschaffung des erforderlichen Materials in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Das Materialgeld wird im Kurs von Kursleiter/Kursleiterin vereinnahmt. Bei Abmeldungen bis 2 Tage vor Kursbeginn sind die Materialkosten in voller Höhe zu bezahlen.
Datenschutz
Die persönlichen Daten der Teilnehmenden werden unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes für Verwaltungszwecke der Volkshochschule maschinell erfasst, gespeichert und verarbeitet. Aus Datenschutzgründen können Adressen und Telefonnummern von Hörer/innen nicht weitergegeben werden, von Dozent/innen nur mit deren Einwilligung.
Unterrichtsfreie Zeiten
Im Allgemeinen richten sich die unterrichtsfreien Tage nach der für Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen. Ausnahmen werden im Einzelfall bekannt gegeben.
Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden nur auf Antrag ausgestellt.
Unfallversicherung
Alle Hörer sollten im eigenen Interesse haftpflichtversichert sein. Bei allen Kursen ist die Teilnahme auf eigene Gefahr.
Rücklastschriften
Bei Rücklastschriften, die der Teilnehmer/die Teilnehmerin zu vertreten hat, werden die Bankgebühren in Rechnung gestellt.
Rechtswirksamkeit
Falls eine dieser Geschäfts- und Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam sein sollte, werden die anderen hiervon nicht berührt und die unwirksame nur durch eine sinngemäß gleiche ersetzt.
Stand: 01.01.2020